Georgi & Hartmann Rechtsanwälte

RA Jens Hartmann

   Bau- und Architektenrecht
   Arbeitsrecht
   Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht im Unternehmensbereich

 „Als ich 1988 im Rahmen der Bearbeitung meiner Dissertation zu Fragen des Bauexportes von der DDR in die BRD erstmals mit der VOB/B und dem privaten Baurecht der Bundesrepublik in Berührung kam, war nicht abzusehen, dass diese Thematik einen Kernbereich meiner zukünftigen beruflichen Tätigkeit darstellen wird. Die erfreulichen Veränderungen 1990 führten zwar zum „Wegfall“ des Dissertationsthemas, die erworbenen Kenntnisse des privaten Baurechts waren jedoch eine gute „Starthilfe“ bei meiner 1990 aufgenommenen Tätigkeit als Geschäftsführer im Sächsischen Baugewerbeverband. Neben der Beratung und politischen Interessenvertretung der Mitgliedsbetriebe in baurechtlichen Fragen, beispielsweise durch Mitarbeit im Arbeitskreis Recht des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbetages oder im Deutschen Baugerichtstag stellte ab 1994 auch die anwaltliche Tätigkeit im privaten Baurecht einen Schwerpunkt meiner Tätigkeit dar.“
 
Bau- und Architektenrecht

Herrscht Streit über den zu zahlenden Werklohn, z.B. für Nachtragsleistungen, zur Mangelhaftigkeit ausgeführter Leistungen, wegen Ansprüchen aus verzögerter Bauausführung, so der Verwirkung einer Vertragsstrafe, oder zur Gestellung und Verwertung von Sicherheiten, dann nutzen Sie unsere kompetente Beratung und Vertretung in diesen Angelegenheiten.
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Arbeitsrecht

Sie streiten um die Wirksamkeit einer Kündigung, die korrekte Entlohnung von Überstunden oder die Rückzahlung von Weiterbildungskosten, haben Fragen zur Gestaltung von unbefristeten und befristeten Arbeitsverträgen oder zur Formulierung von Abmahnungen?
Wir beraten Sie zu Ihren arbeitsrechtlichen Fragen und helfen Ihnen bei der Formulierung und Ausgestaltung auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittener vertraglicher Vereinbarungen oder notwendigem Schriftverkehr von Abmahnungen bis Geltendmachungsschreiben. In arbeitsgerichtlichen Verfahren vertreten wir in intensiver Abstimmung mit Ihnen Ihre Interessen mit dem Ziel optimaler Prozessergebnisse.
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Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht im Unternehmensbereich

Als Unternehmer, sei es als Einzelunternehmer oder Geschäftsführer einer GmbH, obliegt Ihnen die Erfüllung umfangreicher Pflichten. Die Nichterfüllung derartiger Verpflichtungen stellt nicht selten auch eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat dar.
Der Zoll stellt bei Ihnen Verstöße gegen die Zahlung von Mindestlöhnen, die Aufzeichnungspflichten aus dem Arbeitnehmerentsendegesetz oder Verstöße gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz fest, bei Betonagearbeiten wurde ein Gewässer durch ausgelaufenen Beton verunreinigt, Sie haben als Geschäftsführer einer GmbH nicht rechtzeitig einen Insolvenzantrag gestellt oder beim Transport von Material hat ein Mitarbeiter die Ladung nicht fachgerecht gesichert, wofür Sie als Halter verantwortlich gemacht werden sollen?
Eine erfolgversprechende Durchführung derartiger Verfahren ist regelmäßig nur mit anwaltlicher Begleitung möglich. Wir klären Sie über Ihre Rechte auf, entwickeln gemeinsam Strategien für eine erfolgreiche Verteidigung und nehmen Ihre Vertretung in Ordnungswidrigkeits- und Strafverfahren wahr.
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Kontakt

Rechtsanwälte Georgi & Hartmann
Zwickauer Straße 74
09112 Chemnitz

Telefon: 0371 / 65116-0
Telefax: 0371 / 65116-26
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